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Karli Isolation

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Karli Isolation
5507 Mellingen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Auftragserteilung eines Kunden an die Karli Isolation in Kraft. Der Kunde erkennt diese als verbindlich an und verzichtet ausdrücklich darauf, eigene AGB geltend zu machen. Diese AGB gelten für sämtliche Arbeiten der Karli Isolation.

2. Vertragsverhältnis

Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag (Auftrag) und den AGB haben die vertraglichen Vereinbarungen Vorrang. Ergänzend gelten die SIA Norm 118 sowie die SIA Norm 380/7, sofern diese nicht in Widerspruch zu diesen AGB oder dem Vertrag stehen.

3. Abweichende Bestimmungen

Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

4. Offerten

Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Kunden zur Annahme der Offerte zustande.

5. Gerüste und Hebebühnen

Für Arbeiten in einer Höhe von mehr als 3 Metern sind bauseits geeignete Gerüste oder Hebebühnen bereitzustellen.

6. Mehrkosten

Zusätzliche Kosten gehen zulasten des Kunden, wenn:

  • Die tatsächlichen Verhältnisse nicht den Kundenangaben entsprechen.
  • Die Karli Isolation nicht über relevante Umstände informiert wurde, die eine andere Ausführung oder anderes Material erfordert hätten.

7. Rabatte

Gewährte Rabatte sind an die im Vertrag festgelegten Mengen und Materialien gebunden.

8. Entschädigungen bei nicht erteiltem Auftrag

Erfolgt keine Auftragserteilung, nachdem Expertisen, Messungen oder Berechnungen für die Offerte durchgeführt wurden, kann der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung verpflichtet werden.

9. Preise

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).

10. Pauschalpreise

Ist ein Pauschalpreis schriftlich vereinbart und als solcher ausgewiesen, sind nachträgliche Abzüge ausgeschlossen.

11. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage netto.

12. Zahlungsverzug

Bei nicht fristgerechter Zahlung fällt ohne Mahnung ein Verzugszins von 5% p.a. an. Mahn- und Inkassogebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein Zurückbehalt des vereinbarten Entgelts ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig.

13. Abnahme der Leistungen

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich als mangelhaft gerügt wird.

14. Mängelrechte

Liegt ein Mangel vor, hat die Karli Isolation das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn diese verweigert wird oder unzumutbar ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

15. Eigentums- und Urheberrechte

Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder Plänen verbleiben bei der Karli Isolation. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen diese nicht weitergegeben werden.

16. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Karli Isolation kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte übertragen.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der Karli Isolation . Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.

Stand: 05.03.2025

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